Aktuelles

Energiesparmaßnahmen
01.09.2022 - 28.02.2023
Ab dem 01.09.2022 treten die Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung in Kraft und gelten bis 28.02.2023.
Laut Verordnung ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen nur noch zwischen 16:00 und 22:00 Uhr erlaubt.
Ausnahmen sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Verordnung der Bundesregierung.
Haben Sie bereits an entsprechende Zeitschaltuhren oder Dämmerungsschalter gedacht?
Gerne unterstützen wir Sie hierbei und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Laut Verordnung ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen nur noch zwischen 16:00 und 22:00 Uhr erlaubt.
Ausnahmen sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Verordnung der Bundesregierung.
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